Bau­über­wa­chung und Controlling

Um eines vor­weg zu neh­men: Die Defi­ni­ti­on des Begrif­fes „Bau­über­wa­chung“ ist nicht ein­heit­lich bzw. eindeutig …

Im Bereich der Objekt­pla­nung für Gebäu­de und Frei­an­la­gen sowie der Fach­pla­nung für Tech­ni­sche Aus­rüs­tun­gen spricht man im All­ge­mei­nen von der Bau­über­wa­chung oder auch Objekt­über­wa­chung. Bei Inge­nieur­bau­wer­ken und Ver­kehrs­an­la­gen wer­den Bau­ober­lei­tung und Ört­li­che Bau­über­wa­chung unter­schie­den. Der vie­len geläu­fi­ge Begriff „Bau­lei­tung“ bezieht sich in der Regel auf die Auf­ga­ben, die vom Bau­her­ren oder Vor­ha­bens­trä­ger zu erfül­len sind (Auf­trag­ge­ber­auf­ga­ben) und wird in die­sem Sin­ne auch in den Bau­ord­nun­gen der Län­der verwendet.

 

Im Stra­ßen- und Tief­bau wird die Bezeich­nung „Bau­lei­ter“ über­wie­gend für die Per­son gebraucht, die auf­trag­neh­mer­sei­tig die ter­min­ge­rech­te, qua­li­täts­ge­rech­te und wirt­schaft­li­che Aus­füh­rung der Arbei­ten zu gewähr­leis­ten hat sowie für die Sicher­heit, den Gesund­heits­schutz und den Umwelt­schutz ver­ant­wort­lich ist.

 

Dane­ben gibt es noch die recht jun­ge Dis­zi­plin der Öko­lo­gi­schen Bau­über­wa­chung. Gegen­stand der Öko­lo­gi­schen Bau­über­wa­chung ist die Unter­stüt­zung des Bau­her­ren /​ Vor­ha­bens­trä­gers bzw. der Bau­ober­lei­tung bei der Kon­trol­le und bei der plan­fest­stel­lungs- /​ geneh­mi­gungs­ge­rech­ten, umwelt­ver­träg­li­chen, fach­ge­rech­ten, kon­flikt­min­dern­den Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Bauprozesses.

 

Inner­halb unse­res Wir­kungs­krei­ses der Gebäu­de­pla­nung (einschl. der Berei­che Tech­ni­sche Aus­rüs­tung und Ener­gie­ein­spa­rung) Frei­an­la­gen­pla­nung, Pla­nung von Inge­nieur­bau­wer­ken und Ver­kehrs­an­la­gen bie­ten wir das jeweils kom­plet­te pla­ne­ri­sche Leis­tungs­pa­ket der Bau­über­wa­chung /​ Objekt­über­wa­chung, Bau­ober­lei­tung, Ört­li­chen Bau­über­wa­chung und Öko­lo­gi­schen Bau­über­wa­chung an.