Im Bereich der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen sowie der Fachplanung für Technische Ausrüstungen spricht man im Allgemeinen von der Bauüberwachung oder auch Objektüberwachung. Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen werden Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung unterschieden. Der vielen geläufige Begriff „Bauleitung“ bezieht sich in der Regel auf die Aufgaben, die vom Bauherren oder Vorhabensträger zu erfüllen sind (Auftraggeberaufgaben) und wird in diesem Sinne auch in den Bauordnungen der Länder verwendet.
Im Straßen- und Tiefbau wird die Bezeichnung „Bauleiter“ überwiegend für die Person gebraucht, die auftragnehmerseitig die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten hat sowie für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz verantwortlich ist.
Daneben gibt es noch die recht junge Disziplin der Ökologischen Bauüberwachung. Gegenstand der Ökologischen Bauüberwachung ist die Unterstützung des Bauherren / Vorhabensträgers bzw. der Bauoberleitung bei der Kontrolle und bei der planfeststellungs- / genehmigungsgerechten, umweltverträglichen, fachgerechten, konfliktmindernden Vorbereitung und Durchführung des Bauprozesses.
Innerhalb unseres Wirkungskreises der Gebäudeplanung (einschl. der Bereiche Technische Ausrüstung und Energieeinsparung) Freianlagenplanung, Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen bieten wir das jeweils komplette planerische Leistungspaket der Bauüberwachung / Objektüberwachung, Bauoberleitung, Örtlichen Bauüberwachung und Ökologischen Bauüberwachung an.